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Basiszinssatz |
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Der Basiszinssatz ist je nach Branche und Bewertungssituation in differenzierter Weise abzuleiten; ein Basiszinssatz zu einem bestimmten Zeitpunkt für alle Bewertungsfälle gibt es nicht. In der Rechtsprechung und bei vereinfachten Wertermittlungen wird als Basiszinssatz durchweg der Zinssatz für langfristige Staatspapiere (Anleihen) genommen. Es gilt: Basiszinssatz = Zinsertrag einer Staatsanleihe / Marktpreis dieser Staatsanleihe. Dies ist insofern eine undifferenzierte Betrachtung, als tatsächlich am Markt die Finanzierung eines Kaufpreises branchen-, unternehmens-, und käuferbezogen unterschiedlich ist sowie ferner von Bedeutung ist, in welcher Weise die Finanzierung besichert ist, ob die Kapitalaufnahme an der Börse oder an den internationalen Kapitalmärkten oder nur vor Ort bei örtlichen Kreditinstituten möglich ist, wie im Hinblick auf die "Basler Beschlüsse" das Rating des Unternehmens selbst und des Käufers ist. Ist z.B. eine günstige Kaufpreisfinanzierung möglich, so erhöht sich insoweit der Nutzen des Käufers. Ein Großteil der Markttransaktionen wird teilweise oder ganz finanziert. Insofern stellt sich die Alternative einer Geldanlage in ein Unternehmen oder in eine Staatsanleihe, die gedanklich dem Investitionsmodell zugrunde liegt, regelmäßig in der Praxis nicht.
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