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 Publikationen: Abgrenzung von Bewertungseinheiten

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Unternehmenswert: Handlungsalternativen bei der Abgrenzung von Bewertungseinheiten

- Zur Fragwürdigkeit des sog. "Grundsatzes der wirtschaftlichen Unternehmereinheit"

Fundstelle: DStR 1994, 1321 - 1328

Ein "Grundsatz der Bewertungseinheit" bzw. "Grundsatz der Gesamtbewertung", der nach h.M. für alle Bewertungsanlässe einheitlich gilt, existiert ebenso wenig wie ein für alle Bewertungsverfahren einheitliches Verfahren zur Unternehmensbewertung. Durch eine differenzierte Bildung von Bewertungseinheiten kann bei schlecht strukturierten Unternehmensbewertungen die Komplexität reduziert werden.

Durch Unterteilung des Bewertungsobjekts in selbständig bewertungsfähige Einheiten erhöht sich der Informationsnutzen des Bewertungsadressaten. So bedarf es bei entscheidungstheoretischer Orientierung des Bewerters vor Eintritt in die eigentliche Bewertungsdurchführung der Klärung, ob und inwieweit vorgegebene Normen vom Bewerter innerhalb des durch den Auftrag gegebenen Freiraumes übernommen werden. Als Handlungsalternativen bieten sich an:

  • Totalbewertungen (wie z.B. das Ertragswertverfahren), und zwar uneingeschränkt oder modifiziert durch Herausnahme einzelner Wirtschaftsgüter (nicht betriebsnotwendiges Vermögen) bzw. phasenorientiert (HFA 2/83);
  • Singularbewertungen, und zwar uneingeschränkt wie z.B. das Substanzwertverfahren oder modifiziert durch Gesamtbewertung gleichartiger Wirtschaftsgüter bzw. bilanzunwirksamer Geschäfte oder Ereignisse;
  • Teileinheitenbewertung, und zwar durch entsprechende Segmentierung bzw. Abgrenzung nach Regionen, Sparten oder Teilbetrieben.

Das HFA- und das Stuttgarter Verfahren gehen vom "Grundsatz der Gesamtbewertung" aus und stehen damit in Widerspruch zum tatsächlichen Ablauf der Preisbildung beim Kauf und Verkauf ganzer Unternehmen.