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 Publikationen: Konzeption

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Unternehmenswert: Die Grundkonzeption des Kölner Verfahrens
Fundstelle: DStR 1993, 1492 - 1499

Von allen möglichen Bewertungsverfahren hat gerade der Ertragswert wegen seines hohen spekulativen Charakters, der immer noch ungelösten Prognoseproblematik und der einseitig theoretischen Ableitung aus Nutzen- und Investitionstheorie als typischer Käuferwert einen sehr niedrigen Sicherheitsgrad. Dadurch stößt die Ertragswertmethode bei vielen Bewertungsadressaten nur auf geringe Akzeptanz.

Das Kölner Verfahren ist entscheidungstheoretisch fundiert. Entscheidungsträger ist der Bewerter, der eine Auswahlhandlung in Bezug auf die vorhandene Menge unterschiedlicher Handlungsalternativen vorzunehmen hat. Bei der (praktisch-normativen) Entscheidungstheorie steht im Mittelpunkt die Frage, wie aus der Menge möglicher Handlungen diejenige herausgefunden werden kann, welche bezogen auf das vorgegebene Ziel oder Zielbündel am vorteilhaftesten ist.

  • Das Zielsystem des Bewerters bezieht sich auf dessen Sicherheits-, Höhen-, Zeit- und Artenpräferenz, die bei Aufforderung des Auftraggebers nachvollziehbar zu begründen ist;
  • das Entscheidungsfeld bezieht sich auf den Aktionsraum und die Umweltzustände;
  • der Aktionsraum umfasst die Menge aller Handlungsmöglichkeiten des Bewerters, praktisch also die Menge aller für den jeweiligen Bewertungsfall möglichen Bewertungsverfahren;
  • die Umweltzustände sind vom Entscheidungsträger (Bewerter) unabhängige Variable die sich auf Wirkungszusammenhänge in bezug auf dessen angestrebte Variablen (Ziele) und den von ihm beeinflussbaren Variablen (Handlungsalternativen) beziehen.

Die Menge möglicher Umweltzustände bedeutet für den Bewerter ein Unsicherheitsmoment. Daher ist regelmäßig die Angabe einer Sicherheitswahrscheinlichkeit bzw. einer Bandbreitenbenennung im Rahmen der Bezifferung eines Unternehmenswertes zu fordern.

Im Ergebnis wird durch eine flexible Gewichtung unterschiedlicher Bewertungsverfahren die Abbildung von genauen und sicheren Marktwerten bewirkt. Weitere Elemente des Kölner Verfahrens sind strikte Zweckorientierung sowie die Hervorhebung des Goodwill als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut und nicht als Differenz zwischen Substanzwert und einem höheren Ertragswert.