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 Publikationen: Sachorientierung

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Unternehmenswert: Die einzelwirtschaftsgüter-orientierten Bewertungsverfahren

- Vergangenheitsbezogene versus zukunftsorientierte Unternehmensbewertung

Fundstelle: DStR 1995, 1684 - 1691

Im Vergleich zu den nutzenorientierten Bewertungsverfahren bieten die einzelwirtschaftsgüter-orientierten Bewertungsverfahren den Vorteil, daß sie weniger Manipulationsspielräume bieten und leichter nachvollziehbar sind.

Die Einbeziehung dieser Verfahren bietet sich für den Fall an, dass der Gesetzgeber oder der Auftraggeber zwingend die Berücksichtigung der "Vermögenslage" fordert. Bei Kauf-/Verkaufsentscheidungen wird transparent, was Gegenstand des Kaufes/Verkaufes ist. Sind immaterielle Wirtschaftsgüter nicht vorhanden oder spielen sie im konkreten Bewertungsfall keine Rolle, können die einzelwirtschaftsgüter-orientierten Verfahren auch bei der Ermittlung von Vermittlungswerten verwendet werden. Damit die einzelnen Verfahren beurteilt werden können, ist eine Definition der jeweiligen Untervariante erforderlich.

(1) Das Substanzwert-Verfahren führt als Teilrekonstruktionswert durch fehlende Berücksichtigung immaterieller Wirtschaftsgüter zu ungenauen Werten. Dennoch ist es etabliert und hat Bedeutung als Ausgangsgröße, insbesondere für das Berliner Verfahren, das Schweizer Verfahren sowie das Wiener Verfahren der Übergewinnkapitalisierung.
(2) Die Liquidationswert-Verfahren gehen dagegen nicht nach h.M. von der Going-concern-Prämisse aus.Der Liquidationswert stellt aufgrund der Liquidationskosten wie Sozialplan- und Einzelveräußerungskosten die Wertuntergrenze eines Unternehmens dar.
(3) Asset-Wert-Verfahren beruhen auf aktuellen Marktpreisen einzelner Bewertungseinheiten und erfassen durch jeweils gesonderte Berechnungen auch die nichtbilanzierten Wert- bzw. Verlustpotentiale wie Goodwill, Verlustvorträge sowie die mit KSt belasteten Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals.

Bewertungseinheiten sind zur Reduzierung der Komplexität nicht nach handelsrechtlichen Überlegungen oder nach Betriebsnotwendigkeit zu bilden, sondern nach bewertungstechnischen Überlegungen.