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Der künftige technische und wissensbasierte Fortschritt wird es ermöglichen, Ermittlungen von Unternehmens- und Anteilswerten in zunehmenden Maße marktnäher, schneller und detaillierter vorzunehmen.

Ein Kurzgutachten kann daher keinen Ersatz für ein umfassendes Bewertungsgutachten darstellen. Andererseits ist bei vielen Anlässen das Vorhandensein eines ausführlichen Bewertungsgutachtens nicht im gewünschten Auftraggeberinteresse, speziell

  • im Hinblick auf Kostengesichtspunkten,
  • im Hinblick auf Parteien, die selbst noch in Preisfindungsverhandlungen involviert sind,
  • im Hinblick auf die Dringlichkeit, schnell an Bandbreiten für Unternehmens- und Anteilswerte zu gelangen,
  • im Hinblick auf das bloße Interesse eines Bewerters oder Bewertungsadressaten an einer groben Plausibilitätsprüfung (usw.).
Das Kurzgutachten stellt beim derzeitigen Stand der Technik im Ergebnis eine grobe Orientierungs- und Argumentationshilfe dar, nicht mehr und nicht weniger. Ziel ist es, die Bewertungsdurchführung im Zeitablauf so weit wie möglich unter Zuhilfenahme wissensbasierter Datenbanken zu automatisieren. Wir bemühen uns, das Gutachten auch für Laien verständlich zu formulieren, die Qualität weiter zu verbessern und die Kosten zu senken.

Die Erstellung eines Online-Wertgutachtens ist beim derzeitigen Stand der Technik nur sinnvoll bei kleinen und mittleren Unternehmen (small and middle-sized businesses); Online-Wertgutachten für seltene Branchen sowie bei großen bzw. börsennotierten Unternehmen können nicht angefertigt werden. 

Wenn es zur Beauftragung kommt, wird um ein Feedback per E-Mail bezüglich Ihrer Einschätzung zur Richtigkeit des ermittelten Wertes bzw. der mitgeteilten Wertspanne gebeten. Benutzen Sie hierzu die Eingabe im Navigationsfeld "Mail".