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Wachstum |
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"Wachstum" wird bei der Durchführung einer Unternehmensbewertung innerhalb der verschiedenen Methoden auf unterschiedliche Art berücksichtigt. In den USA ist ein separater Zuschlag als "premium" zum Schluß der Bewertungsdurchführung weit verbreitet; in Deutschland geht es in der Hauptsache um die Bemessung des Wachstumsabschlages im Rahmen der Adjustierung des Basiszinssatzes, um im Rahmen nutzenorientierter Bewertungsverfahren die erforderliche Äquivalenz zwischen Ertrag aus dem Unternehmen und Ertrag aus einer Staatsanleihe herzustellen. Eine Äquivalenz zwischen Unternehmens- und Zinsertrag ist unter anderem a priori insofern nicht gegeben, als Unternehmenserträge im Zeitablauf wachsen können bzw. der Erfahrung über Jahrzehnte hinweg auch tatsächlich wachsen, hingegen Zinserträge aus risikolosen langfristigen Staatsanleihen wegen der unterstellten langfristigen Zinsbindungsdauer eben nicht. Insofern wäre unter sonst gleichen Voraussetzungen die Anlage in ein Unternehmen vorteilhafter gegenüber der Anlage in das Substitut "Staatsanleihe", d.h. bei korrektem Ansatz eines Wachstumsabschlages zum Basiszins (= Zinsertrag einer Staatsanleihe) wäre dann nach erfolgter Adjustierung für einen rational agierenden Marktteilnehmer keine Präferenz zwischen einer Staatsanleihe und einem Bewertungsobjekt vorhanden. Der Wachstumsabschlag zum Basiszinssatz (growth rate) wirkt - ebenso wie der Inflationsabschlag - werterhöhend. Wesentliches Merkmal für die Ableitung von Wachstumsabschlägen ist die Konstanz des Wachstums der Unternehmenserträge. Dabei reicht es aus, wenn diese Konstanz sich bereits aus den Erfahrungen der Vergangenheit in der Gegenwart konkretisiert hat und zumindest von einer Konstanz für einen mittelfristigen Zeitraum ausgegangen werden kann. Nicht nur die Entwicklung der Aktienkurse, sondern auch die Werte der Unternehmen haben sich im Zeitablauf über die Jahrzehnte hinweg nach oben bewegt (an dieser Aussage ändern auch die Aktienkurs-Verluste 2000 / 2001 nichts). Dies belegen Analysen über große Zeiträume hinweg. Nach der Analyse von Stehle/Harmond wurde beispielsweise bei einem Aktienportfolio im Beobachtungszeitraum 1954 - 1988 eine jährliche durchschnittliche Rendite von 12,1 % erzielt; bei einem Portfolio festverzinslicher Wertpapiere hätte sich im gleichen Zeitraum eine jährliche Durchschnittsverzinsung von 5,3 % ergeben. Ferner belegt das DAI-Renditedreieck, dass mit einer 5-jährigen Anlage in den DAX von 1973 bis 1978 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 10,8 %, im Zwölfjahreszeitraum von 1973 bis 1985 von 15,5 % p.a. erzielt wurde. Es existiert keine Kennzahl, um Wachstumsvorgänge eindeutig zu messen. Eine unmittelbare Ableitung von Wachstumsraten würde die Identifizierung eindeutiger Kriterien und perfekte Techniken der Eliminierung anderer Einflüsse und Störfaktoren voraussetzen. Es bleibt daher nur die mittelbare Ableitung an Hand von signifikanten Indikatoren. Aus der Vielfalt möglicher Wachstumsmaßstäbe analysiert beispielsweise Küting die Wachstumskennzahlen "Anlagevermögen", "Eigenkapital", "Bilanzsumme", "Jahresergebnis und -erfolg", "Umsatzerlöse" sowie "Wertschöpfung"; letzterer Maßstab hält Küting am geeignesten. Im Substitutionsmodell (wie auch in der formal gleichen Formel der ewigen Rente) kommt es aber im Hinblick auf das Adjustierungsmoment bezüglich der Äquivalenzerreichung zwischen Zinsertrag (Wachstum = Null) und Unternehmensertrag ausschließlich auf einen Wachstumsindikator in Bezug auf den Unternehmensertrag an; die anderen Indikatoren können allenfalls mittelbare Anhaltspunkte für ein konstantes Wachstum des Unternehmensertrages darstellen. Zur Erlangung von intersubjektiv nachprüfbaren Kapitalisierungszinsen kann die Ableitung von Wachstumsabschläge zur Adjustierung des Basiszinssatzes nach Maßgabe folgender Vorgehensweise vorgenommen werden:
Das "Wachstumspotential am Markt" ist je nach den Umständen des Einzelfalles, insb. je nach Größenordnung des Bewertungsobjektes verschieden. Bei kleinen Unternehmen spielt eher der Standort am Sitz des Unternehmens eine Rolle, bei großen Unternehmen ist eher die Einschätzung der branchenmäßigen Entwicklung maßgeblich. Als ebenso verläßlich wie signifikant sind ermittelte Wachstumsraten, die auf vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten branchenbezogenen Marktdaten beruhen; insb. kommen hier in Betracht:
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